Bei Einvernahmen von Jugendlichen/jungen Erwachsenen (bis 21 Jahre)
bei der Polizei besteht das Recht auf die Anwesenheit einer erwachsenen
Vertrauensperson.
Dies muss in der Regel ausdrücklich verlangt
werden. Du darfst selbst entscheiden, wen du als Vertrauensperson
beiziehen willst, z.B. deine Eltern oder die Streetworker, die du
kennst.
Wichtig ist die Unterscheidung, ob du als Beschuldigte oder als
Zeugin geladen bist (Das muss dir vor Beginn der Einvernahme gesagt
werden)
Zeugin sein
Als Zeugin wirst du zu strafbaren
Vorfällen, die du gesehen hast oder von denen du gehört
hast, befragt. Du bist verpflichtet, zu sagen was du weißt, falsche
Zeugenaussagen sind strafbar. Allerdings: Wenn du dich
selbst belasten würdest, kannst du die Aussage verweigern.
Beschuldigte sein
Wenn du verdächtigt wirst, eine strafbare Handlung
begangen zu haben, wirst du als Beschuldigte befragt. Du hast das Recht,
die Aussage zu verweigern (ganz oder zu bestimmten
Fragen).
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